Beglaubigungen
Für amtliche Dokumente, die bei Behörden oder Gerichten vorgelegt werden müssen, sind beglaubigte Übersetzungen oft verpflichtend. Diese werden ausschließlich von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer:innen erstellt.
Bei Schweickhardt bestätigen unsere beeideten Übersetzer:innen Vollständigkeit und Richtigkeit jeder Übersetzung mit Siegel und Unterschrift. Zusätzlich wird jede beglaubigte Übersetzung nach dem Vieraugenprinzip geprüft – für maximale Sicherheit und absolute Vertraulichkeit.
Je nach Anforderung bieten wir beglaubigte und überbeglaubigte Übersetzungen an. Unser Netzwerk gerichtlich beeideter Übersetzer:innen deckt zahlreiche Sprachkombinationen ab.
