Recht

Beglaubigte Übersetzungen für Ihre amtlichen Dokumente

Behördlich anerkannt

Beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer!

Für amtliche Dokumente, die den österreichischen Behörden oder öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden müssen, sind beglaubigte Übersetzungen oftmals zwingend erforderlich.

Nicht jeder Übersetzer ist berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen. Diese müssen von speziell ermächtigten Übersetzern vorgenommen werden. Dafür gibt es je nach Staat variierend eigene Qualifikationen und Zertifizierungsprüfungen. Die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzer von Schweickhardt Das Übersetzungsbüro verfügen über alle erforderlichen Qualifikationen und erstellen beglaubigte Übersetzungen für Ihre Geschäftsbeziehungen oder Behördengänge.

Durch unsere beglaubigten Übersetzerinnen und Übersetzer werden Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bestätigt und mittels Siegel beurkundet.

Absolute Sicherheit durch Zertifizierung nach ISO 17100

Als traditionsreiches Übersetzungsbüro hat sich Schweickhardt Das Übersetzungsbüro absoluter Verlässlichkeit und Sicherheit verpflichtet. Deshalb sind alle Übersetzungen nach der Norm ISO 17100 zertifiziert.

Alle Abläufe und Prozesse sind dokumentiert, und die Rahmenbedingungen für Informations- und Datensicherheit sind mehrfach abgesichert.

Die Qualität und die juristische Kompetenz unserer Übersetzerinnen und Übersetzer wurden objektiv geprüft und dokumentiert. Außerdem wird jede beglaubigte Übersetzung zusätzlich durch das „Vier-Augen-Prinzip“ überprüft. Das heißt, jeder Text wird nochmals von einer Fachübersetzerin oder von einem Fachübersetzer überprüft.

Dadurch garantieren wir für Ihre beglaubigten Übersetzungen mehr Sicherheit und absolute Vertraulichkeit.

Die Varianten der beglaubigten Übersetzungen

Grundsätzlich lässt sich bei der Übersetzung für eine öffentliche Stelle zwischen unterschiedlichen Varianten der beglaubigten Übersetzung unterschieden:

  • Direkte Übersetzung: Hierbei wird das Dokument direkt in die Zielsprache übersetzt. Damit die Übersetzung rechtsgültig ist, muss die betreffende Übersetzerin bzw. der betreffende Übersetzer für beide Sprachen vereidigt sein.
  • Indirekte Übersetzung: Hier erfolgt die Übersetzung über eine Zwischensprache. Zum Beispiel wird das englische Dokument zunächst ins Deutsche übersetzt, bevor es in die Zielsprache Russisch übertragen wird.
  • Überbeglaubigte Übersetzung: Dabei wird die beglaubigte Übersetzung direkt von Schweickhardt Das Übersetzungsbüro zur entsprechenden Stelle gebracht. In der Regel ist das ein Gericht oder Amt. Dort wird die Übersetzung überbeglaubigt, indem sie ein weiteres Mal unterfertigt/beglaubigt wird.

Schweickhardt Das Übersetzungsbüro verfügt über eine Vielzahl gerichtlich beeideter Übersetzerinnen und Übersetzer mit unterschiedlichsten Sprachkombinationen.

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Bescheide jeglicher Art

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